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Mitgliedschaft in der Bürgerschützen-Gesellschaft

Hier können Sie sich über die Mitgliedschaft in der Bürgerschützen-Gesellschaft informieren.

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Zu jeder Frühjahrsgeneralversammlung im März und zum Festcommers beim Schützenfest im Juni können Sie die ordentliche Mitgliedschaft in der Bürgerschützen-Gesellschaft von 1546 zu Ibbenbüren e.V. beantragen.

Die Aufnahme erfolgt durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

Um die Mitgliedschaft zu beantragen, finden Sie unten die notwendigen Formulare und Erklärungen.

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